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Der deutsche Weg im Bologna-Prozess, oder: was Bologna nicht ist


Von Michael Kolain und Friedemann Vogel (UNiMUT 01/09)


„Bachelor? Berufsqualifizierender Abschluss in 3 Jahren? Vorgegebener Stundenplan und Leistungsdruck? Ich bin damit auch nicht zufrieden, früher konnten wir ganz ohne Scheine studieren und waren deshalb nicht minder fleißig – eher im Gegenteil. Aber leider müssen wir das wegen des Bologna-Beschlusses so umsetzen.“ Wer hat diese Argumentation nicht schon einmal von einem Prof oder einem Politiker gehört? Der böse Bologna-Prozess! Doch nur wenige geben darauf die richtige Antwort. Denn die heißt: „Verzeihen Sie werter Herr, aber das ist falsch!“.

Die Umstellung auf BA/MA sei eine Pflicht? Weit gefehlt: der Bologna Beschluss hat keinerlei völkerrechtliche Wirkung –, sist eine unverbindliche politische Zielerklärung von europäischen Bildungsministern. Und dieser Beschluss erwähnt den Terminus „Bachelor“ in keiner Zeile. Lediglich die Aufspaltung der universitären Bildung in zwei Abschnitte nach anglo-amerikanischem Vorbild („undergratuate“ und „gratuate“) wird unverbindlich angestrebt. Er setzt keine feste Studiendauer fest, sondern spricht von „mindestens 3 Jahren“ – nach oben keine Grenze. Keine Silbe über starre Studienverläufe – nur nach Modulen soll unterteilt werden. Ob diese verpflichtend oder frei wählbar sind, wird nicht festgelegt. Leistungspunkte und Noten auf jede Hausaufgabe? – Nur ein einheitliches Bewertungssystem nach dem Modell der ECTS-Punkte, ein Modell des ERASMUS-Programms, um die Mobilität europäischer Studierender zu verbessern. Mit Bologna aber hat das mitnichten zu tun. Dort wurde noch nicht einmal festgelegt, jedes einzelne Modul habe mit einer Prüfung zu schließen.


All diesen Fakten zum Trotz wurde in den vergangenen Jahren von Politik und unwissenden oder nachziehenden WissenschaftlerInnen ein Diskurs gesponnen, der „Bologna“ zur Rechtfertigung einer jeden bürokratischen Regelung machte. Entweder direkt (z.B. zur obligatorischen, genauer: rektoratspolitisch aufoktroyierten 6-Semester-BA-Regelung) oder indirekt, wenn bereits getroffene Veränderungen „auf Basis von Bologna“ zu wiederum „notwendigen“ Neuregelungen führen - wie etwa zur Einführung selektiver Eignungsfeststellungsverfahren. So wurden aus „mindestens 3 Jahren“ BA diskursiv obligatorische 6 Semester. Dass es auch hierfür keinerlei gesetzliche Regelungen gibt, zeigt sich daran, dass sich dem Diskurs widersetzende WissenschaftlerInnen auch Bachelor-Studienordnungen mit 8 Semestern realisieren konnten (wie in der darmstädter Soziologie).

Kurzum: die aktuellen Lehr-Lern-Bedingungen in Deutschland beruhen gerade nicht auf einer Regelung „im Sinne Bolognas“, geschweige denn auf einer allgemein bindenden Gesetzesgrundlage, sondern sind teils Ergebnis bundes- und landespolitischer Entscheidungen, teils Ergebnis einer unvorbereiteten bildungspolitischen Bürokratie. – Während in anderen europäischen Ländern (besonders in skandinavischen) nicht der BA, sondern der MA als Regelabschluss gilt, bedarf es nach Beschluss der Kultusministerkonferenz 2002 „besonderer Befähigungsnachweise“ zum deutschen Master-Studium.

Im Hintergrund steht nicht nur die bürokratische Sachzwanglogik, die Durchschleusung einer breiten BA-„Masse“ lasse finanziell nur noch eine begrenzte Elitenausbildung zu. Der bildungspolitische Diskurs der letzten Jahre zeigt vielmehr, dass sich mit dieser Sachzwang-Argumentation auch eine politische Linie zur sozialen Elitenförderung verbindet. Zielten die Bologna-Akteure ursprünglich auf die fundierte Ausbildung einer möglichst breiten sozialen Schicht, orientiert sich die deutsche Bildungspolitik vor allem am ökonomischen Modell des freien Wettbewerbs (Exzellenzinitiative, Drittmitteleinwerbung, Eignungsfeststellungsverfahren, Stipendienvergabe usw.). Bildung wurde damit mehr und mehr als Dienstleistung geprägt, die zu bezahlen (Studiengebühren) und allein auf „Employability“ auszurichten ist. Der deutsche Bologna-Prozess wurde zum „Beschleunigungs- und Verbilligungsprozess“ (Torsten Bultmann), dem jegliche inhaltliche Fundierung über Studienqualität, Lehr-Lern-Formen und Zweckmäßigkeit eines Studiums (wie etwa Förderung individueller Urteilsbildung) bis heute fehlt.

Vor diesem Hintergrund bedarf es unseres Erachtens dringend lokal organisierter Initiativen, die BA- und MA-Studiengänge zu reformieren. Dem auf den ersten Blick willkürlichen, auf den zweiten Blick aber von spezifischen Interessengruppen (u.a. auch dem CHE von Bertelsmann) dominierten Bildungskonzept ist ein Modell entgegenzusetzen, das Studienqualität nicht an seiner wirtschaftlichen Verwertbarkeit oder bürokratischen Realisierbarkeit orientiert, sondern an den fachspezifischen und gesellschaftlichen Anforderungen wissenschaftlicher und demokratischer Ausbildung. Lernende wie Lehrende sind dazu aufgerufen, die gesetzlichen Freiheiten, die derzeit (noch) existieren, zur Realisierung ihrer Bildung zu nutzen. Gerade jetzt wäre der richtige Zeitpunkt dazu.