Abschlussthesen: Allmende-Politik (von Prof. Dr. Kristian Hungar)
Montag, 29. September 2008


Allmende-Politik: Thesen bzw. Ideenskizze

Kristian Hungar, HD 2008-07-07, ergänzt 2008-09-20

Es geht um die Frage, ob auf den zur Zeit neu entstehenden Feldern

- der Informationstechnologie und -ökonomie und
- der Gentechnologie und -ökonomie, analog zum wenig älteren Feld
- der Umwelttechnologie und -ökonomie

eine Politik der Allmende, d.h. der selbstverwalteten Nutzung von Ressourcen, denkbar und auch zu verwirklichen ist.

 
Anknüpfung, Zuordnung

Man kann den Allmende-Begriff eher visionär fassen und damit einen erstrebten Zielzustand der freien Nutzung eines öffentlichen Gutes bezeichnen. Allerdings unter Rückgriff auf eine als nichtentfremdet gedachte Vergangenheit der 'Allmende'. Man kann ihn auch politisch fassen und eine in ihren historischen Ermöglichungsbedingungen , Funktionsweisen und Zerstörungsanfälligkeiten erfahrene Wirklichkeit erinnern. Hier nun mit der Möglichkeit, das eigene Handeln an diesem Erfahrungsschatz zu orientieren.

Wissensallmende:Von der attac-Arbeitsgruppe (Sebastian BÖDEKER, Oliver MOLDENHAUER und Benedikt RUBEL. Wissensallmende – Gegen die Privatisierung des Wissens der Welt durch 'geistige Eigentumsrechte'. Hamburg 2005: AttacBasisTexte 15) wird der Begriff als Kampfbegriff eingeführt und so auch überwiegend benutzt.

Erd-Demokratie (earth democracy): Vandana SHIVA sieht 'Erd-Demokratie' als Alternative zur globalen Aneignungsstrategie der Konzerne, die eine Wiederholung der englischen 'enclosure of the commons' darstelle. - Nun sind die englischen enclosure-Erfahrungen aber nicht die einzigen:
„Im kommunalistischen Europa gibt es keine massenhafte Flucht von Millionen von den Gütern des Adels und des Zaren wie in Rußland und keine systematisxhe Vertreibung von Hunderttausenden von Grund und Boden wie in England.“ (Peter BLICKLE, Kommunalismus, München 2000, Band 2, S. 209)

Kommunalismus: Peter BLICKLE weist nach, daß es in Westeuropa seit dem 11. bis ins 18. Jahrhundert eine breites Band kommunal verfasster Städte und Dörfer gegeben hat, die nach selbstgeschaffenen, an Frieden und Gemeinem Nutzen orientierten, Verfassungen sich regierten. Ein mächtiger Schatz historischer Erfahrungen, der die Verwaltung der Allmenden einschließt.

Governing the commons – The evolution of institutions for collective action: Elinor OSTROMs Forschungen über die 'Verfassung der Allmende' (1990/1999) fügen sich den Ergebnissen BLICKLEs nahtlos an, ohne sie zu kennen.

Es soll nun kurz über Entstehung und Praxis (a) sowie Zerstörung (b) der kommunalen Allmende-Regime nachgedacht werden.

(a) Entstehung der Allmenden (Gemeinheiten)

Lassen wir mögliche Vorläufer beiseite, so entstehen Allmenden im Zuge der komplexen europäischen Entwicklung zum Hochmittelalter' im 11. bis 13. Jahrhundert, - einem raschen komplexen Strukturwandel. Sie sind ein Element der Verselbständigung der Kommunen – Dörfer wie Städte – gegen Militanz (Fehde) und Ausbeutungsverhalten der herrschenden Stände. In Frieden für den Gemeinen Nutzen arbeiten zu können war die Intention; und das in eigener, nicht in abgeleiteter Verantwortung. Peter BLICKLE (2000) hat das  zum Konzept des 'Kommunalismus' zusammengezogen, einer substaatlichen Analogie zum 'Republikanismus'.

Benachbart wohnende und arbeitende Bauern oder Stadtbürger (Häuser) versammeln sich bewaffnet aber friedlich, beschwören untereinander Frieden zu halten und Konflikte vor einem selbst eingesetzten Gericht auszutragen, dessen Urteil anzuerkennen und umzusetzen. Dazu schaffen sie eigenes Recht in Form von Satzungen und wählen ihre Repräsentanten (den Versammlungsvorsitz, das Gericht, den Rat). Sie tagen periodisch. Sie entscheiden mit Mehrheit, in gewichtigen Angelegenheiten einstimmig.

Entscheidung über die Nutzung der Allmende und über die Ahndung von Verstößen werden hier getroffen und von hier aus exekutiert.

Politischer Hintergrund: Einleitung einer Ausdifferenzierung der mittelalterlichen Gesellschaft durch die funktionale Selbst-Ausdifferenzierung der römischen Kirche (gregorianische Reform: erster 'Moderner Staat': Harold J. BERMAN, Recht und Revolution – Die Bildung der westlichen Rechtstradition, 1983/1991), die zunächst Kaiser und Reich zwingt, sich als ebenfalls ausdifferenzierte neu zu ordnen und neu in Beziehung zu setzen, dann alle anderen Institutionen, unter anderen die in dieser Zeit nachdem Vorbild BOLOGNAs gegründeten Universitäten (universitas magistrorum et scholarum).
Ich kennzeichne hier als 'Ausdifferenzierung', was in anderer Terminologie zunächst Rudolf SOHM (Das altkatholische Kirchenrecht und das Dekret Gratians, 1918), danach Eugen ROSENSTOCK-HUESSY in seiner nachwirkenden Bedeutung herausgearbeitet haben. (Die Epochen des Kirchenrechts, in: Ders., Die Hochzeit des Kriegs und der Revolution, Würzburg 1920, 123ff. - Ders., Die europäischen Revolutionen, Jena 1931, Stuttgart 1951², 1961³.) Harold BERMAN ist Rosenstock-Schüler.
Nicht entscheiden kann ich, ob es der Ausdifferenzierungszwang selbst war, der den Kommunen (Städten und Dörfern) den Weg zur Selbständigkeit ebnete, oder ein Machtvakuum, das der sehr streitige Prozeß der Trennung und Neurelationierung von Kirche und Reich einerseits vorfand, andererseits zunächst schuf.

Agrartechnologisch: Eiserner Pflug, neues Geschirr, Pferde statt Ochsen, Drei-Zelgenwirtschaft mit Flurzwang für das Eigentum, Nutzungsregeln für die Wald- und Wiesen-Allmende. Anpassung an nasse Böden. Steigerung der Produktivität. Bevölkerungswachstum. Rodungen. Wanderungen und Kolonisation (Ausdehnung der bearbeiteten Fläche). Markenbildung beim Zusammentreffen der Ausdehnungen (Markgenossenschaften mit den kommunalen analogen Verfassungen). - Aber auch: Überausdehnung und Wüstungen..

Ökonomisch: Wiederbelebung des Marktverkehrs, der Geld- und Kreditwirtschaft und der Besteuerungsmöglichkeiten für die Herrschaften/Obrigkeiten.

Rechtlich: Wiederentdeckung des römischen Rechtes, schöpferische Aneignung zur Neugestaltung der politischen und sozialen Verhältnisse, zunächst der römischen Kirche.

Alle anderen Gebiete werden von diesem Wandel berührt.

(b) Zerstörung der Allmenden (Gemeinheiten)

Allmenden können aus der Kommune heraus aufgelöst werden, aber auch durch übergeordnete Eigentümer/Herrschaften.

Die innere Gefährdung geht von einer Zerstörung des Machtgleichgewichtes in der Kommune aus. Bilden sich Oligopole unter den Beteiligten, verfällt das Mitspracherecht aller, so geraten auch die Nutzungsrechte der Schwächeren in Gefahr. - Oft spielt eine technisch vermittelte Änderung der Nutzungsweise eine Rolle (etwa: Bewässerung), vermittelt durch steigende Nachfrage (etwa: Bevölkerungswachstum und Versorgungsengpässe, die nicht durch Importe behoben werden können.)

Die äußere Gefährdung kommt von der Seite der übergeordneten Herrschaft. Im gefährdungsfreien Zustand beschränkt diese sich auf die Gewährleistung der Freiheit der Selbstverwaltung, oft verbunden mit einer mäßigen Besteuerung. Gefährdungen entstehen, wenn sie eingreift: Entweder aus ökonomischem Eigentinteresse an Erweiterung eigener Nutzungen (Jagd, Holzentnahme für Bergwerke, Salinen usw., Exportproduktionen). Oder aus dem Interesse an Machtgewinn durch Kompetenzausweitung
('Bevölkerungs'-Politik des entstehenden absolutistischen Staates, der die Kommune-Tätigkeiten unter dem Namen 'gute polizey' an sich zieht).

 
Fazit

Nach der bisherigen Erzählung scheinen die kommunale Praxis in Stadt und Dorf, in sie eingeschlossen die politisch verfassste Praxis der Nutzung der Allmenden (Allmendressoursen, common pool ressources), eine Erscheinung der Vergangenheit.

Die politologische Forschung (OSTROM) hat nun aber nachgewiesen, dass auch im Fall privatwirtschaftlicher Übernutzung von Ressourcen kommunale Selbstverwaltungen neu entstehen können, wenn der übergeordnete moderne Staat sich auf die Gewährleistungsfunktion zurücknimmt und den eigeninteressierten Wettbewerbsmarkt zurückdrängt.
Ähnliches gilt für Verträge (Vertragswerke) zwischen Staaten, die auch transnationale Unternehmen binden, für die Regulierung der Nutzung neuer common pool ressourcen. Welchen Einfluß auf das Zustandekommen, die Praxis und die Aufrechterhaltung solcher Regime NGOs und NPOs (non-profit-organizations, also Nutzer) haben, ist eine eigene politische Frage.
Um hier weiter zu kommen, muss der Forschungsstand der 'Study of the Commons' erarbeitet werden. (Einstieg mittels des International Journal of the Commons, seit 2007)

In allen Fällen müssen aber neben Machtfragen auch Bedarfshorizonte und Produktionstechnologien sehr aufmerksam mitbedacht werden, da Ungleichgewichte mit politischen Folgen, die dann auch Fehlnutzungen nach sich ziehen, von ihnen ausgehen.

2008-07-07, kh

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