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Thema: Studiengebühren PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 27. Januar 2010

 
In Deutschland wurden seit 2005 in sieben Bundesländern Studiengebühren eingeführt: in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Der Einführung von Studiengebühren wurde und wird mit starken Protesten und Boykottversuchen begegnet, teilweise mit Erfolg: In Hessen wurden die Gebühren nach Regierungswechsel 2008 wieder abgeschafft; ähnliches ist im Saarland zum Sommersemester 2010 angekündigt. Im Folgenden tragen wir die wichtigsten Informationen zum Thema „Studienbeiträge“ (so die euphemistische Sprachpolitik in Heidelberg) zusammen: zum ideellen Hintergrund (Bildung als Ware), den Auswirkungen der Studiengebühreneinführung sowie zur aktuellen juristischen Situation.

 

- Die Ausgabe als formatiertes PDF-Dokument (vierseitiger Flyer) herunterladen - 

 
Bildung ist Ware – auch durch Studiengebühren.
Das gesamte Bildungssystem wurde in den vergangenen Jahren von einer allgemeinen bildungspolitischen Umstrukturierung geprägt.  „Exzellenzinitiative“, „Stiftungsuniversität“ und die neuen Studiengänge Bachelor und Master gehören ebenso dazu wie die „unabhängigen“ Rankings, die dazu beitragen, dass Hochschulen zu marktförmigen Einheiten umgestaltet werden. Demokratische Selbstverwaltung von Studierenden oder Lehrenden erscheint aus dieser Sicht als „Wettbewerbsnachteil“ und wird durch hierarchische Entscheidungsstrukturen zunehmend verdrängt. Die wesentlichen Entscheidungen werden in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit maßgeblichem Einfluss von „Persönlichkeiten“ aus der Wirtschaft gefällt. In der aktuellen Ausrichtung der Hochschulen konkurrieren Lernende um Stipendien oder Studien- und Masterplätze und Lehrende um Stellen oder Forschungsgelder. Auch Fachbereiche befinden sich untereinander im Wettbewerb um Stellen und sog. „Drittmittel“, wobei sich die Mittelvergabe immer häufiger nach der Verwertbarkeit des Faches für die Wirtschaft (z.B. in Form von Patenten) richtet.

Durch die Einführung von Studiengebühren sind Studierende de facto zu „Konsumenten“ der Ware Bildung bzw. der Ware Wissen geworden. Die Beziehung der „Kunden“ zu ihren Hochschulen, die mittlerweile im „Aldi-“ oder im „Easycredit-Hörsaal“ studieren (FH Würzburg-Schweinfurt bzw. Uni Erlangen-Nürnberg), hat sich verändert. Bildung wurde zu einer gewöhnlichen Ware, die sich die „Verbraucher“ entweder leisten können oder eben nicht.

Bildung und Wissen sind nur ein gesellschaftlicher Bereich von vielen (andere sind z.B. Gesundheit und Energieversorgung), die in zunehmendem Maße der kapitalistischen Markt- und Konkurrenzlogik unterworfen werden. Überall finden „Liberalisierungen“ von  Gesellschaftsbereichen statt, die vorher noch nicht nach „freien Marktprinzipien“, sondern nach dem Grundsatz des Allgemeinguts und Allgemeinnutzens funktionierten. Durch das sog. „Bildungssparen“ soll (ähnlich wie beim Sparen auf ein Eigenheim), „die Eigenverantwortung“ gesteigert werden. Mit dem Zusatzeffekt, dass Banken oder Versicherungen neue Kunden bekommen und gleichzeitig neue Märkte entstehen. Wie kam es dazu?

Verantwortlich dafür ist auf internationaler Ebene die Welthandelsorganisation (WTO), die mit dem GATS, dem „General Agreement on Trade in Services“, die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, „Handelshemmnisse“ abzubauen und ihren „Bildungsmarkt“ ausländischen InvestorInnen zu öffnen. Die OECD schätzte vor einigen Jahren, dass weltweit ca. 1,9 Billionen US-Dollar jährlich mit „Bildung“ umgesetzt werden – offensichtlich ein lukrativer Bereich für InvestorInnen auf der Suche nach neuen Märkten zur Gewinnmaximierung. Auf europäischer Ebene wird dieser Prozess von der europäische Kommission vorangetrieben und ist auch im „Lissabon-Vertrag“ verankert (vgl. hierzu das Themenblatt zu „Bologna-Prozess“).

Auch der deutsche Staat beteiligt sich am weltweiten Geschäft mit Bildung und macht Wissen zur Ware: So wurde im Jahre 2003 etwa eine deutsche Universität in Kairo gegründet mit dem selbst erklärten Ziel, „eines der führenden Bildungsinstitute von Ägypten zu werden“ – und den dortigen ‚Wissensmarkt’ effektiv nutzbar zu machen. Ein Semester an dieser Universität kostet je nach Leistung der BewerberInnen zwischen 2500 und 4350 Euro. Das durchschnittliche

Pro-Kopf-Jahreseinkommen beträgt in Ägypten aber nur 1400 Euro. Die Zahlen sprechen für sich und es wird sehr deutlich, wie unerreichbar ein Studium an dieser Universität für die breite Bevölkerung ist. Auch zeigt das Beispiel exemplarisch, dass ein „freier Bildungsmarkt“ sich nicht an Bedürfnissen der Allgemeinheit orientieren soll, sondern seine „Angebote“ an Privilegierte richtet. Gesellschaftliche Ungleichheiten werden so nicht verringert sondern von neuem produziert.

Sozialstatistiken. Zur sozialen Wirkung von Studiengebühren. Die Rechnung der Bundesregierung, Studiengebühren beizubehalten und zugleich die Zahl der AkademikerInnen steigern zu wollen, geht zu Lasten der Studierenden aus gering verdienenden Elternhäusern. Die Befürworter von Studiengebühren argumentieren dabei, dass eine finanzielle Mehrbelastung angesichts anschließend höherer Verdienstmöglichkeiten sozial gerechtfertigt sei. Dabei übersieht diese unternehmerische Perspektive jedoch, dass die Logik ‚Investition in Humankapital' sich nur  Studierenden aus sozial abgesicherten Elternhäusern anbietet, während Studierende aus Arbeiterhaushalten weniger nach lohnenden ‚Investitionsmöglichkeiten’ Ausschau halten: sie sind in erster Linie vielmehr darauf bedacht, ihre grundlegendsten Bedürfnisse abzusichern.

Die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes zeigt diese Verunsicherung deutlich: Der Bericht legt nicht nur offen, dass der Anteil jener Studierenden, die von einer Finanzierungssicherheit ihres Lebensunterhaltes während des Studiums sprechen können, von 2003 bis 2006 spürbar zurückging. Die Studie belegt auch, dass die Verunsicherung in der Aufnahme eines Studiums mit „sinkender“ Herkunftsgruppe zunimmt: 72% der Studierenden aus der „hohen“ Herkunftsgruppe sprechen von einer gesicherten Studienfinanzierung, aber nur 39% aus der Herkunftsgruppe „niedrig“.

Sind die Sorgen der Studierenden aus der Luft gegriffen? Keineswegs. Die Rechtssprechung geht von einem Einkommensbedarf von 640 Euro für Studierende aus – 33% der Studierenden sind demnach finanziell nicht adäquat ausgestattet, 11% müssen sogar mit weniger als 500 pro Monat über die Runden kommen. Für diese Gruppe bedeuten 82 Euro für Studiengebühren monatlich (bei 500 Euro Studiengebühren pro Semester) eine deutliche Mehrbelastung. Das hat auch Folgen für ihr Studium: Von den 63 % der Studierenden mit Nebenjob stimmen schon jetzt 42% der Aussage zu, sie benötigten das zusätzlich verdiente Geld für ihren Lebensunterhalt. Für sie verstärkt sich durch die Arbeitsmehrbelastung der Druck, dem Nebenjob mehr Zeit einzuräumen. Die Folge: Freizeit und Studienaufwand verringern sich für jede gearbeitete Stunde um durchschnittlich jeweils 30 Minuten; eine Verlängerung der Studienzeit wird kaum vermeidbar (Quelle: 18. Sozialerhebung). Wer tatsächlich über die Regelstudienzeit hinaus studiert, erfährt keine gezielte Unterstützung, um seinen Abschluss zügig zu erreichen, sondern wird vielmehr als ‚Bummel-Student' stigmatisiert und  gerät zudem durch die Beendigung der Bafög-Förderung in finanzielle Engpässe. Dabei belegt die Sozialstudie des Studentenwerks deutlich, dass es vor allem jenen sozial schwächeren Teil der Studierenden trifft: Studierende mit Kind, einer Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie jene aus Arbeiterfamilien.

Die Bundesregierung meldet Einsicht an und schlägt eine „Ausweitung“ des Stipendiensystems vor: ein naiver, wenn nicht gar scheinheiliger Vorschlag. Denn Stipendien kommen wiederum vorzugsweise Studierenden aus Akademikerhäusern zu Gute, wie jüngst eine eigene Studie der Förderwerke belegt (HIS 2009). Die soziale Selektivität der Stipendienprogramme zeigt sich am Beispiel der Studienstiftung, deren StipendiatInnen zu 58% von Hause aus finanziell so gut abgesichert sind, dass sie keiner Unterstützung bedürfen und nur das sog. „Büchergeld“ erhalten.

Ein anderer Ausweg für Studierende aus sozial schwachen Familien, die auf keines der raren, an „sehr gute Leistungen“ gekoppelten Stipendien hoffen können, soll die Ausweitung der Angebote für Studiendarlehen sein: Jene, die den Weg in die Verschuldung wagten, nahmen 2006 durchschnittlich 411 Euro pro Monat auf und dies bei einem Zinssatz um 3,3%. Dieser vorprogrammierte Schuldenberg schreckt(e) Studierende einsehbarer Weise von Fächern ab, die ein geringeres Gehalt und unsichere Arbeitsverhältnisse bedeuten können – und immer häufiger auch ganz vom Studium. Jedoch: Studiengebühren stellen im Kontext unseres jetzigen Bildungssystems nur eine zusätzliche und sehr offensichtliche Hürde dar. „Von 100 Kindern aus der Herkunftsgruppe niedrig begann im Jahr 2000 etwa jedes zehnte ein Hochschulstudium, in der Herkunftsgruppe mittel mit 29% (…), in der Herkunftsgruppe hoch 81%“. Die fehlenden Aufstiegschancen, daher der enge Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungschancen, ist somit ein weiterhin bestehendes Problem, das durch die stetige Ausdehnung und Erhöhung von Bildungsgebühren (in Kindergärten, Schulen, Fachhochulen und Universitäten) zusätzlichen Nährboden erhält.

Juristischer Hintergrund. Der rechtliche Status von Studiengebühren in Deutschland ist seit langem umstritten. Studiengebühren wurden in vielen Bundesländern bereits zu einem früheren Zeitpunkt unter dem Label „Verwaltungs- und Langzeitstudiengebühren“ eingeführt. Allgemeine Studiengebühren waren seit 2002 in einer Novelle des Hochschulrahmengesetzes förmlich verboten: Es galt das Prinzip der Gebührenfreiheit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Am 26.01.2005 hob  das Bundesverfassungsgericht diese Regelung, in die föderale Landesgesetzgebung eingreifend, als unzulässig auf. Die Richter betonten allerdings, dass sie nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit von Studiengebühren entschieden hätten.

Nach dem Urteil des BVerfG verabschiedeten die eingangs aufgezählten Bundesländer Studiengebührengesetze. Die meisten Landesgesetze schreiben eine zweckgebundene Verwendung der Mittel zu Gunsten von Lehre und Studium vor. Zahlreiche Beispiele jedoch belegen eine weite Auslegung dieser Regelungen, die auch Gebäudesanierungen als Verbesserung der Lehre zu deklarieren versuchen. Sammelklagen gegen diese Landesgesetze wurden von den jeweiligen Verwaltungsgerichten bislang negativ beurteilt.

Derzeit liegen Klagen bei den Bundesgerichten vor, die unter anderem auch einen potentiellen Verstoß gegen internationales Recht prüfen: Der „International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“ (Internat. Pakt über wirtschaftl., soziale und kulturelle Rechte, IPwskR) verpflichtet die Unterzeichnerstaaten u.a. im Art. 13 Absatz 2c) dazu, „den Hochschulunterricht (...) insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen(...) zugänglich zu machen“. Die BRD hat diesen Vertrag 1969 unterzeichnet; am 03.01.1976 trat er in Kraft (Bgbl. 1976 II, 428). In einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Studiengebührengesetz in NRW im April 2009 entschieden die Richter bislang gegen eine Rechtskollision mit dem IPwskR, ließen den Gang nach Karlsruhe aber offen.

Die juristische Situation in anderen Ländern ist ebenso sehr unterschiedlich. Während England und die USA gesetzlich teilweise sehr hohe Studiengebühren ermöglichen, sind sie in Schweden und Finnland untersagt. Daher ist die Bildungsbeteiligung beispielsweise in Schweden sehr hoch, 2001 besuchten rund 70% eines Jahrgangs eine Hochschule.

Studiengebühren und Bundespolitik heute. Die  neue schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag auf die Forderungen von  Gesellschaft und Wissenschaft, die Ausgaben und Investitionen in Bildung zu erhöhen, reagiert und sich Bildung plakativ auf die Fahne geschrieben. „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“ sind jene Schlagworte, die Selbsterklärung und Selbstverpflichtung der neuen Regierung betiteln. Bildung werde als der Motor der Gesellschaft gesehen und in einem Zeitalter der Globalisierung als die beste Ressource Deutschlands betrachtet. Bildungschancen dürften nicht von Herkunft und Startbedingungen abhängig sein (S. 6); Bildung werde als „Zukunftsgarantie“ der Gesellschaft und jedes Individuums gesehen: als Voraussetzung für Integration, Teilhabe und Urteilsfähigkeit jedes Einzelnen. Aus den Lippenbekenntnissen folgt der Schlusssatz: „Bildung ist daher für uns Bürgerrecht. Deswegen sagen wir der Bildungsarmut den Kampf an.“ (S. 59)

Das paradiesische Bild des Koalitionsvertrags zerfällt wie ein Kartenhaus – nicht nur vor dem Hintergrund der vorangegangenen Informationen, sondern auch bei der Prüfung konkreter Maßnahmen für die nächste Legislaturperiode. Bildung ja, um den Standort zu retten und den wirtschaftlichen Interessen nachzukommen, kurz: Humankapital zu produzieren. Bildung nein, wenn es tatsächlich um Maßnahmen gehen soll, Chancengleichheit herzustellen und jedem einzelnen Menschen Bildung zu einer freiwilligen Eigenentwicklung zu ermöglichen. Ein Beispiel: Zunächst ist eine Erhöhung der Ausgaben des Bundes für Bildung bis 2013 um 12 Mrd. Euro vorgesehen. Außerdem sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit Wirtschaft und Länder ihre Beiträge um 10 % erhöhen können. Doch es ist im Koalitionsvertrag keine Rede davon, finanzielle Barrieren abzuschaffen und Voraussetzung zu schaffen, die allen Chancengleichheit und angemessene Bedingungen an den Bildungsinstitutionen ermöglichen. Die Vorhaben der Koalition laufen hauptsächlich in die andere Richtung, nämlich finanzielle Unterstützung der sog. „Leistungsträger“, der „Begabten“ und „Eliten“, welche aber letzten Endes Studierende mit „besserer“ Herkunft zugute kommen werden. (vgl. o.). Auf der anderen Seite gibt es im Koalitionsvertrag keine wesentlichen Punkte, die versuchen, die soziale Selektion anhand der Herkunft abzuschaffen oder zumindest zu vermindern. Eher im Gegenteil: die soziale Herkunft wird eine noch stärkere Rolle spielen, besieht man sich folgende Beispiele: BaföG – die Grundsicherung der Studierenden, die weitgehend unabhängig von Studienleistung erfolgt und somit Benachteiligungen durch sozial schwächere Herkunft tendenziell vermindert –, wird bloß in einem einzigen Satz erwähnt: „Wir wollen das BAföG sichern und weiterentwickeln.“ (S. 60) Das wurde im Januar 2010 auch getan: zum Oktober 2010 wird das Bafög um 2% erhöht. Dass das keine Erleichterung ist, sondern bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2% in den vergangenen Jahren für die Empfänger eine weitere Nullrunde, wenn nicht gar ein Minus, ist selbstredend. Des Weiteren soll die Bildungsfinanzierung jedem Einzelnen in die „eigene Verantwortung“ übergegeben werden, d.h. Einrichtung von „Zukunftskonten für Bildung“ mit  „Startguthaben“ und „Prämien“ (als handelte es sich um Handyverträge) und leichterer Zugang zu Bildungskrediten – und unkalkulierbarer Verschuldung.

Vor diesem Hintergrund stellen wir dreierlei fest:
Studiengebühren führen erstens nachweislich zu einer Zementierung sozialer Ungleichheit im Zugang zu Bildung und folglich Lebensgestaltungschancen, in der sozial Schwächere allein auf Grund ihrer Herkunft und unabhängig ihrer individuellen Fähigkeiten das Nachsehen haben. Die Einführung zusätzlicher Gebühren im universitären Bildungssektor trägt zweitens dazu bei, dass aus dem ursprünglich allgemeinen Kultur- und Menschenrecht – Bildung – eine Ware wird, auf das man keinen Anspruch hat, sondern für das man bezahlen muss. Damit einher geht drittens und letztens eine Reduktion menschlicher Beziehungen auf Konkurrent und Wettbewerb um die Ware Bildung. – Damit nicht nur jene bekommen, die schon haben, sind Studiengebühren abzulehnen, zu verhindern, und wo sie sind, abzuschaffen.
   

Zum Nach- und Weiterlesen.

  • 18. Sozialerhebung - Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2003 (http://www.studentenwerke.de/se/default.asp?jahr=2007)
  • Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (http://www.abs-bund.de)
  • BdWi & fzs (Hrsg.) (2004). Studiengebühren, Elitekonzeptionen & Agenda 2010. Verlag des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • Helfer, B. (2003). Weltbildungstag der UNESCO. Bildung als Dienstleistung auf globalen Märkten (http://www.erzwiss.uni-hamburg.de/personal/lohmann/datenbank/dlf-khh.html)
  • HIS 2009 = Middendorff, E.,  Isserstedt, W. & Kandulla, M. (2009). Das soziale Profil in der Begabtenförderung. Ergebnisse einer Online-Befragung unter allen Geförderten der elf Begabtenförderungswerke im Oktober 2008 (bmbf.bund.de/pub/soziale_profil_begabtenfoerderung.pdf)
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (seit 1976 in Kraft)
  • Kirchner, M. (2007). Geschenkter Wohlstand. Bildungsrenditen eines gebührenfreien Hochschulstudiums. (Diss.). Potsdam: Universitätsverlag.
  • Krause, N. (2008). Die Debatte um Studiengebühren. Systematische Rekonstruktion eines rapiden Meinungswandels. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
  • Richter, H. (2007). Studiengebühren und deren Verwendung. Hamburg: Universitätsverlag Hamburg.
  • Tätigkeitsbericht 2008 der Studienstiftung des Deutschen Volkes. (http://www.studienstiftung.de/bericht.html?&user_config[cmd]=showDetails&cHash=22c5d66694)
  • Thöne, U.: Bildung darf keine Ware sein. Über die Kommerzialisierung des Bildungssystems. (http://www.gew-berlin.de/blz/18282.htm)
  • Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Bundesverbot von Studiengebühren (2 BvF 1/03) (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg05-008.htmll)
  • Wernicke, J., Brodowski, M. & Herwig, R. (2005). Denkanstöße. Wider die neoliberale Zurichtung von Bildung, Hochschule und Wissenschaft. Münster: Lit-Verlag.

 

 

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