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„Bologna“ hat die Universitäten überrollt. Dabei ist auch der absoluten Mehrheit der unmittelbar Betroffenen kaum bekannt, was sich hinter diesem viel zitierten Wort verbirgt. Gerade dies könnte Teil der Erfolgsgeschichte dessen sein, was sich mit „Bologna“ verbindet. Doch wer oder was ist „Bologna“ tatsächlich, wer sind die leitenden Akteure und was ihre Intentionen?
- Die Ausgabe als formatiertes PDF-Dokument (vierseitiger Flyer) herunterladen - Am Anfang war das Wort. In der medialen Öffentlichkeit und politischen Diskussion werden die Ausdrücke „Bologna“ und „der Bologna-Prozess“ meist als argumentative Strategie gebraucht. Viele Studierende benennen mit dem Ausdruck „Bologna“ bzw. „Bologna-Prozess“ vor allem ihre Kritik an der derzeitigen Umstellung der Studiengänge auf Bachelor / Master. Manche Medien und Lehrende schließen sich dieser Kritik an mit Blick auf die „Verhunzung“ eines allerdings unklaren und schwammigen „Humboldt-Ideals“. Die politisch Verantwortlichen sowie ein Großteil der Lehrenden hingegen verweisen ebenso unspezifisch auf „Bologna“, allerdings um die derzeitigen Veränderungen am Bildungssystem entweder zu legitimieren oder Schuldzuweisungen abzuwehren. Kurz: Die öffentliche Diskussion um “Bologna” ist geprägt von impliziten Annahmen und Unkenntnis der historischen und juristischen Prozesse. Dabei sind die nachfolgenden Informationen überall frei zugänglich. Historischer Hintergrund: Die Erklärung. Der „Bologna-Prozess“ geht auf eine im Jahr 1999 in der italienischen Stadt Bologna verfasste Erklärung zurück, die von Bildungsministern 30 europäischer Staaten unterzeichnet wurde und in erster Linie von einer geplanten Umstrukturierung der Hochschulen handelt. Die Gruppe der beteiligten Länder entspricht allerdings keinem Verband wie etwa der EU, sondern ist lediglich als informeller Kreis ohne Mandat anzusehen. Für Deutschland unterschrieben der damalige parlamentarische Staatssekretär des Bildungsministeriums (Catenhusen) sowie eine Vertreterin der Kultusministerkonferenz (KMK, Erdsiek-Rave). Initiiert wurde der Prozess mit der sog. „Sorbonne-Erklärung“, in der die Bildungsminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien beschlossen, das Potential der europäischen Hochschulen müsse durch mehr Mobilität und vergleichbare Abschlüsse voll erschlossen werden. Ziel war außerdem die „Vermittelbarkeit [der Studierenden] am Arbeitsmarkt“. Erklärtes Hauptziel der „Bologna-Erklärung“ war, die „Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems“ verbessern zu wollen. Für dessen Umsetzung wurden die folgenden Teilziele aufgestellt: Einführung eines Systems vergleichbarer Abschlüsse. Dieses sollte sich auf zwei Zyklen stützen, wobei der erste „mindestens“ drei Jahre dauern und eine „für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene“ beinhalten sollte; Einführung eines Leistungspunktesystems zur Vergleichbarkeit der Studiengänge, wobei lediglich ein System „ähnlich dem ECTS“ vorgeschlagen wurde; Einführung eines Leistungspunktesystems zur Förderung der Mobilität der Studierenden; diese Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen durch „lebenslanges Lernen“ erworben werden können. Förderung der Mobilität, Erreichen von mehr Freizügigkeit für Studierende, Lehrende, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal im europäischen Hochschulsystem; Transnationale Zusammenarbeit bei Qualitätssicherung und im Hinblick auf vergleichbare Kriterien und Methoden; Erreichen europäischer Standards in Bezug auf Curricula und Forschung.
Diese ursprüngliche Bologna-Erklärung wird seit 1999 auf verschiedenen Konferenzen immer wieder um weitere Ziele ergänzt. Sowohl für die ursprüngliche als auch die Folge-Erklärungen jedoch gilt: Es handelt sich nicht um einklagbare juristische Verträge, sondern um unverbindliche Selbstverpflichtungen der beteiligten politischen Akteure. – Sie sollen die grob formulierten, richtungweisenden Vorschläge zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes in Eigenverantwortung umsetzen. Zur Kontrolle des Umsetzungsprozesses wurde eine „Bologna-Follow-Up Group“ gegründet, die sich mindestens zweimal pro Jahr trifft und ein sog. „Stocktaking“, also eine Bestandsaufnahme der Umsetzungen durchführt. Außerdem gibt es alle zwei Jahre eine Nachfolgekonferenz, zuletzt in Leuven (Belgien) im April 2009. Akteure und Stichwortgeber im Hintergrund. Dass die Universität reformbedürftig war und ist, wer wollte es leugnen? Aber der eigentliche Anstoß zu den jüngsten Veränderungen kam nicht von denen, die es wissen müssten: Weder von den Studierenden, noch von den Lehrenden. Ja nicht einmal von den Kultusministerien der Länder oder dem Bundesbildungsministerium. Die Akteure, die zu Beginn und in Folge der „Bologna-Erklärung“ die Initiative ergriffen und insbesondere der nationalen Politik die Stichworte lieferten, sind aber eindeutig benennbar: 1. Der European Round Table of Industrials (ERT), eine Vereinigung von mehr als 45 Wirtschaftsführern großer europäischer, transnationaler Konzerne. Hauptlobbyist und Stichwortgeber in Brüssel. 2. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), eine Internationale Organisation mit 30 Mitgliedsländern, zumeist Länder mit hohem Pro-Kopf-Einkommen, die sich Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Die OECD etabliert den Bolognaprozess als internationales Vorbild und „Erfolgsmodell“. 3. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die sich hat einbinden lassen und nun als Transmissionsriemen des Bolognaprozesses in die Hochschulen fungiert. 4. Die Welthandelsorganisation (WTO), liberalisiert die Dienstleistungen, worunter auch die Bildung fällt, im Rahmen des General Agreement on Trade in Services / Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Als Stichwortgeber im Hintergrund der Bologna-Reformen erweisen sich wirtschaftliche Interessenvertreter. Bildung ‚im Sinne Bolognas’ wurde und wird folglich primär als wirtschaftlicher Faktor aufgefasst. Darauf weisen auch die jüngsten politischen Planungen auf EU-Ebene im Rahmen des „Lissabon-Vertrages“ (ehemals „EU-Verfassung“) hin: Die für Bildungsorganisation zuständige europäische Kommission wird durch den Lissabon-Vertrag dazu ermächtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die unterschiedlichen Politiken der Bildungssysteme aller Mitgliedsländer „zusammen zu halten“. Die Entwicklungen im Bereich der Forschung sollen „koordiniert“ werden; die Kommission erstellt entsprechende „Leitlinien und Indikatoren“, um die Angleichung der Bildungssysteme zu „überwachen und zu bewerten“. Das Europäische Parlament selbst hat laut des Lissabon-Vertrages in diesem Prozess keinerlei Befugnisse, sondern wird von der Kommission nur „unterrichtet“ (Art. 181, 2). Das Entscheidende: Alle Bestrebungen in diesem Rahmen zielen darauf, die „Anpassung [der Bildungssysteme] an industrielle Wandlungsprozesse“ voranzutreiben und die „Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Berufs- und Hochschulen“ zu fördern. Zur Umsetzung der „Bologna“-Reformen. Das erklärte Ziel, durch Bologna eine Vereinheitlichung der Studienabschlüsse im europäischen Hochschulraum zu erreichen, muss heute als rundweg verfehlt angesehen werden. Zwar tragen nun in allen teilnehmenden Ländern (inzwischen über 46) die Abschlüsse einheitlich den gleichen Namen („Bachelor“ und „Master“), damit hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf. In Deutschland – wo inzwischen 76% aller Studiengänge zum Abschluss „BA“ oder „MA“ führen – gibt es laut (noch geltendem) Hochschulrahmengesetz (HRG) die Option (!), einem 3+2 System (3-jährige Bachelor-Phase, gefolgt von 2-jähriger Master-Phase) oder einem 4+1 System (4 Jahre Bachelor-Studium, 1 Jahr Master-Studium) zu folgen. Die Umsetzung zeigt, dass in über 73 % der Fälle das 3+2 System umgesetzt wurde. In Finnland oder Norwegen ist das 3+2 System die Regel. In Portugal kann man den BA-Abschluss in vier Jahren erwerben und den Master anschließend in ein oder zwei Jahren. In Frankreich hat sich das System zu einem 3+1+1 System entwickelt: an das dreijährige Bachelor-Studium schließt sich ein zweijähriges Master-Studium an (allerdings muss ein bestimmter Notendurchschnitt nach einem Jahr erreicht werden, damit das letzte Jahr angetreten werden kann). Die in Frankreich angewandte Selektionsphase während des MA ist eher ungewöhnlich. Allerdings ist der Übergang zur Master-Phase generell sehr unterschiedlich geregelt. In Dänemark haben nahezu alle Bachelor-Absolventen Zugang zu einem Studienplatz für den Master (Stand 2005: 95 %); in Deutschland ist eine Quotierung nicht offiziell geplant, findet aber (über Kapazitätsverordnungen) indirekt statt: es werden weniger Masterstudienplätze angeboten als Bachelor-Absolventen fertig werden. Außerdem werden an den Übergang Hürden wie Mindestnotendurchschnitt, Motivationsschreiben oder erforderliche Praktika gestellt. Dieser kurze Vergleich macht schon deutlich, dass durch die uneinheitliche Regelung eine erhöhte Mobilität von Studierenden innerhalb Europas nicht gewährleistet, sondern im Gegenteil behindert wird: Wer nach einem dreijährigen Bachelor-Studium in Deutschland ein Master-Studium in Portugal aufnehmen möchte, wird dies aufgrund der zu kurzen ersten Studienphase nicht tun können. Standpunkte. Vor dem hier skizzierten Fakten-Hintergrund stellen wir fest: Die öffentliche Diskussion um “Bologna” ist unsachlich und von Unkenntnis geprägt. Diese Unkenntnis wäre weit weniger tragisch, verhinderte sie nicht eine systematische Kritik der aktuellen bildungspolitischen Veränderungen. Hinter dem „Bologna-Prozess” steht eine gänzlich unverbindliche, undemokratische und intransparente Politik. Die richtungweisenden Akteure der Beschlüsse waren und sind informell bestimmt und bis heute weitestgehend unbekannt. Entscheidungen werden nicht an nationale oder gar lokale Mitbestimmungsprozesse rückgekoppelt, sondern unter Ausschluss der maßgeblich Betroffenen (Lehrende und Lernende) gefällt. Beschlüsse haben keinerlei juristische Verbindlichkeit und werden gerade deshalb für unterschiedlichste politische Interessen argumentativ missbraucht. Es ist bemerkenswert, dass aus einem nur fünfseitigen Papier ein transnationales Projekt entstehen konnte und dass viele konkrete Punkte, die in der späteren Umsetzung eine so große Rolle spielten (etwa die Zugangsbeschränkungen zum Master-Studium, Anwesenheitspflicht, Studiengebühren, ständige Leistungskontrolle usw.), nicht im Geringsten in der Erklärung auftauchen. Gleichwohl werden sämtliche derzeitige Reformen am Bildungssystem mit Verweis auf „Bologna“ legitimiert. Die derzeitige Umstellung der Studiengänge in Deutschland ist maßgeblich von deutscher Politik auf Landes- und Universitätsebene zu verantworten; dies zeigen nicht nur kurze Blicke in die Umsetzung der Nachbarstaaten. Anstatt verbindliche Richtlinien (Gesetzesentwürfe u.ä.) transparent zur Diskussion zu stellen, wurden verdeckt Drittinteressen (z.B. im Hinblick auf „Exzellenz”-Wettbewerbe, wirtschaftliche Interessen, Standesdünkel u.ä.) verfolgt. Die absolute Mehrheit der Lehrenden hat es versäumt, aktiv in den bildungspolitischen Umbau der Hochschullandschaft einzugreifen und die Spielräume „Bolognas“ in Zusammenarbeit mit den Studierenden konstruktiv zu gestalten. Stattdessen wird bis heute eher passiv erduldet – und dann in Eilverfahren „gerettet, was zu retten ist” – zum Nachteil der Studierenden und der Qualität von Lehre und Forschung. Anstatt im Rahmen „Bolognas“ eine inhaltliche Diskussion über die gesamtgesellschaftliche Relevanz von Bildung und deren demokratische Organisierung zu führen, wurde das Feld Interessenvertretern und Bürokratie und überlassen. Die Kritik an den derzeitigen Veränderungen ist bei Lernenden wie Lehrenden nach wie vor groß. Das Problembewusstsein besteht ebenso auf allen Ebenen; im Grunde ist allen bekannt, dass nichts so sein müsste, wie es derzeit ist. Und doch handelt niemand. Der „Bologna-Prozess” ist damit inzwischen zu einem sich selbst legitimierenden Selbstläufer avanciert, dessen antreibende Akteure im Hintergrund agieren können. Daher fordern wir einen gleichberechtigten und offenen Dialog über die Gestaltung und Organisierung von Bildung sowie Transparenz und Mitbestimmung aller Betroffenen bei zukünftigen Beschlüssen sowie eine sofortige, grundlegende Überarbeitung der bisherigen Bologna-Umsetzung.
Zum Nach- und Weiterlesen. Azam, G. (Vortrag am 23.03.2009 an der Universität Toulouse). Du processus de Bologne à la L.R.U, une catastrophe annoncée. http://www.dailymotion.com/search/azam/video/ x8rxrj_du-processus-de-bologne-a-la-lru-un_news. BIS (2009). Länderreports zur Umsetzung von Bologna. http://www.dcsf.gov.uk/londonbologna/index.cfm?fuseaction=docs.list&DocCategoryID=17 (Bologna Secretariat Website). Bultmann, Th. & Weitkamp, R. (1999). Politische Forderungen des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) anlässlich des europäischen BildungsministerInnentreffens in Berlin In Hochschulreform und „Bologna-Prozess“ (2003). Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF 1997). Hochschulen für das 21. Jahrhundert. Bonn. Der Europäische Hochschulraum. Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister (1999). http://www.bmbf.de/pub/bologna_deu.pdf (=„Bologna-Erklärung“) Der Bologna-Prozess. Erläuterungen zur Bologna-Erklärung des BMBF (2009). http://www.bmbf.de/de/3336.php -
Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung („Sorbonne-Erklärung“) (1998). http://www.hrk.de/bologna/de/download/dateien/Sorbonne_Erklaerung.pdf Herrmann, V. (2009). Schnittstelle „Bachelor-Master": Sackgasse statt Übergang? http://www.aca demics.de/wissenschaft/schnittstelle_bachelor_master_sackgasse_statt_uebergang_35716.html Hochschulen für das 21. Jahrhundert. Strategiepapier von Jürgen Rüttgers (1997). http://student.org.uni-hamburg.de/juko/hochschu.htm#text_I_3 HRK (Hrsg.) (2009). Statistische Daten zur Einführung von Bachelor und Masterstudien-gängen. SoSe 2009. Bonn. http://www.hrk.de/de/download/dateien/HRK-Statistik-1_2009.pdf Keller, A. (2003). Von Bologna nach Berlin. Perspektiven eines Europäischen Hochschulraumes im Rahmen des Bologna-Prozesses am Vorabend des europäischen Hochschulgipfels 2003 in Berlin. Expertise im Auftrag von Feleknas Uca (MdEP). Lieb, W. (2009). Bundesregierung sieht Korrekturbedarf bei der Bologna-Reform. http://www.nachdenkseiten.de/?p=4128 -
Lohmann, I. (2002). Bildung - Ware oder öffentliches Gut? http://www.erzwiss.uni-hamburg.de/personal/Lohmann/Publik/anm4.htm Universität Passau (Hrsg.) (2005). Umsetzung des Bologna Prozesses in Europa. Online unter http://www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/wissenschaft/Koordinierungsstelle_bolo gna/Kompendium/Bologna-Prozess.pdf
Weitere Informationen und Texte auf : www.KritischeTheorie-hd.de ___________________________________________
Zitation: Thema. Bildungspolitische Informationen und Argumente (1): Bologna-Prozess (2009). Herausgegeben vom Heidelberger Forum für kritische Theorie und Wissenschaft (www.KritischeTheorie-hd.de)
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